Hinweisgeberschutzgesetz
Was ist das Hinweisgeberschutzgesetz und wer wird geschützt?
Mit dem Hinweisgeberschutzgesetz sollen hinweisgebende Personen („Whistleblower“), die im Zusammenhang mit ihrer beruflichen Tätigkeit oder im Vorfeld einer beruflichen Tätigkeit Informationen über Verstöße melden, zukünftig besser vor etwaigen arbeitsrechtlichen oder sonstigen Nachteilen geschützt werden.
Hinweisgebende Personen, die einen Hinweis nach dem Hinweisgeberschutzgesetz abgegeben haben und die Grund zur Annahme hatten, dass die gemeldete Information der Wahrheit entspricht, können nicht für die Beschaffung von oder den Zugriff auf die notwendigen Informationen rechtlich verantwortlich gemacht werden, sofern die Beschaffung oder der Zugriff als solcher nicht eine eigenständige Straftat darstellt. Darüber hinaus ist jede Form von Repressalie gegen diese Person verboten. Sofern die hinweisgebende Person eine Benachteiligung erlebt, so wird vermutet, dass die Benachteiligung eine Repressalie für die Meldung ist. Wenn dies der Fall ist, ist der Verursacher dazu verpflichtet, den entstandenen Schaden zu ersetzen.
Wer kann Meldungen abgeben?
Der persönliche Anwendungsbereich des Hinweisgeberschutzgesetzes ist weit gefasst und umfasst alle Personen, die im Zusammenhang mit ihrer beruflichen Tätigkeit Informationen über Verstöße erlangt haben. Dies können neben Arbeitnehmer*innen auch Beamt*innen sein.
Wo können Hinweisgeber*innen Meldungen abgeben?
Die EKD hat eine Meldestelle geschaffen, der sich die Gliedkirchen und gliedkirchlichen Einrichtungen anschließen können. Die Evangelisch-reformierte Kirche hat sich dieser internen Meldestelle angeschlossen. Diese Meldestelle ist angegliedert an das Kirchenamt der EKD und steht allen vom persönlichen Anwendungsbereich des Hinweisgeberschutzgesetzes erfassten Personen der angeschlossenen Gliedkirchen zur Abgabe von Hinweisen offen.
Außerdem gibt es externe Meldestellen. Diese werden vom Staat eingerichtet. Die staatliche Hauptmeldestelle ist beim Bundesamt der Justiz angesiedelt.
Meldestelle
Die Meldestelle für die Evangelisch-reformierte Kirche ist unter folgenden Kontaktdaten erreichbar:
Webseite: www.bkms-system.com/ekd
Telefon: 0511 – 2796 8200
Postanschrift:
Meldestelle nach dem Hinweisgeberschutzgesetz
Evangelische Kirche in Deutschland (EKD)
Herrenhäuser Straße 12
30419 Hannover
Als Ansprechpartner für die Evangelisch-reformierten Kirche sind folgende Personen benannt:
Inka Gronewold, Leitung Besoldung und Beihilfe – Dienstrecht
Landeskirchenamt der Evangelisch-reformierten Kirche
Saarstr. 6 - 26789 Leer
Tel. 0491 / 9198 202
Email: hinweisgeberstelle@reformiert.de
sowie als Vertretungsperson:
Martin Mansholt, Leitung Personalabrechnung – Arbeits- und Tarifrecht
Landeskirchenamt der Evangelisch-reformierten Kirche
Saarstr. 6 - 2678 Leer
Tel. 0491 / 9198 206