Frühjahrssynode 2017
2. Synodentag: 29. April 2017
Zur Eröffnung des zweiten Synodentags hielten Julia Kraft und Katrin Koelmann die Andacht.
Gespräch über die Zukunft der Kirche
Die Synodalen und die Vertreter der Jugendkonferenz und des theologischen Nachwuchses haben am Samstag, 29. April 2017 ihre Beratungen über die Zukunft der Evangelisch-reformierten Kirchen wieder aufgenommen.
Aus den sechs Arbeitsgruppen haben Botschafter Impulse für die weitere Arbeit vorgestellt. Die Synodenmitglieder und die Jugendvertreter haben darauf mit Ampelkarten reagiert:
Rot: Das kann ich mir überhaupt nicht vorstellen!
Gelb: Da sehe ich noch Diskussionsbedarf!
Grün: Das wollen wir weiter verfolgen!
Besonderes Gewicht zeigte die Abstimmung in der notwendigen Stärkung der Ehrenamtlichen und in der besseren Nutzung der modernen Kommunikationsmittel. Großen Wert legten die Synodenteilnehmer darauf, dass sich die reformierte Kirche weiter aktiv in die Gesellschaft einmische und dass Jugendvertreter in Gremien besser beteiligt werden. Die Kooperation und Vernetzung solle auf allen Ebenen gestärkt werden.
Kirchenasyl aus dem Wahlkampf halten
Die Evangelisch-reformierte Kirche hat in einer Resolution das Kirchenasyl gestärkt. Die 60 Synodenmitglieder warnten bei der in Emden tagenden Gesamtsynode davor, das Kirchenasyl und den christlichen Beistand für Flüchtlinge zu Themen des Bundestagswahlkampfes zu machen. Ein verantwortlich durchgeführtes Kirchenasyl erwachse aus der Pflicht zur christlichen Nächstenliebe.
In der einstimmig beschlossen Synodenentschließung heißt es, dass Kirchengemeinden mit der Gewährung eines Kirchenasyls in Ausnahmesituationen und besonderen Härtefällen eine besondere Verantwortung für Flüchtlinge übernähmen. In diesen Fällen gehe es darum, eine drohende Abschiebung zu verhindern, um die Asylgründe rechtlich neu prüfen zu lassen. Ein Kirchenasyl diene dabei weder einer politischen Positionierung und sei auch kein Versuch, geltendes Recht zu beugen.
Die Synodenerklärung reagiert damit auch auf zahlreiche Ermittlungsverfahren gegen bayerische Pastoren, deren Gemeinden Flüchtlinge in einem Kirchenasyl untergebracht haben. Betroffen war auch der Pastor der evangelisch-reformierten Gemeinde Bayreuth. Die meisten Kirchenasyle in Deutschland werden Flüchtlingen gewährt, die über ein anderes EU-Land nach Deutschland kamen und nun auf Grundlage der sogenannten Dublin-III-Regelung dorthin abgeschoben werden dürfen. Nach EU-Recht muss ein Asylantrag in dem Land gestellt werden, in dem der Flüchtling zuerst europäischen Boden betritt. Besonders die Rückführung nach Griechenland und Italien wird von vielen Asylkritikern wegen der dortigen Unterbringung kritisch betrachtet.
Die Synodalen fordern in der Resolution die Kirchenleitung auf, Gemeinden mit einem Kirchenasyl juristisch, fachlich und seelsorgerlich zu beraten. Insbesondere dann, wenn gegen Haupt- oder Ehrenamtliche wegen des Kirchenasyls strafrechtlich ermittelt werde. Kritik gab es von einem Synodalen an der politischen Ausgewogenheit der Resolution, sie hätte seiner Auffassung nach politische Fehler stärker benennen können.
Gemeindewahlgesetz verabschiedet
Die Gesamtsynode hat eine neue Fassung des Gemeindewahlgesetzes beschlossen. Notwendig wurde die Regelung, so Vizepräsident Helge Johr, weil bereits im kommenden Frühjahr, am 11. März 2018, die nächsten Gemeindewahlen anstünden. Erstmals wählen dabei die Reformierten zusammen mit allen anderen evangelischen Kirchen in Niedersachsen. Das bisherige Gesetz stamme bereits aus den 90er Jahren, so dass viele Änderungen eine Anpassung an die veränderte Situation in den Gemeinden und Synodalverbänden bedeuteten. Ziel der Neufassung, so Helge Johr, sei eine Vereinfachung des Wahlverfahrfen und eine Reduzierung des Arbeitsaufwandes bei der Durchführung.
Präses Norbert Nordholt, der Dresdner Pastor Klaus Vesting, Jakobus Baumann und Kirchenpräsident Martin Heimbucher unterzeichnen den Kooperationsvertrag zwischen der Evangelisch-reformierten Kirche und der selbständigen Evangelisch-reformierten Gemeinde Dresden. Die Gesamtsynode hatte den Vertrag kurz zuvor gebilligt. Im Vertrag wird vereinbart, die Zusammenarbeit auf Landeskirchen- und Ebene des Synodalverbands kontinuierlich zu intensivieren.