Herbstsynode 2015 - Zweiter Tag


Am Freitag hat die Gesamtsynode die Beratungen in der Johannes a Lasco Bibliothek wieder aufgenommen. Auf der Tagesordnung stehen verschiedene Gesetzesänderungen sowie die Verabschiedung des Haushaltes für das kommende Jahr.


Wechsel von Reformiert zu Altreformiert

Regelung über den Pfarrstellenwechsel beschlossen

Pastorinnen und Pastoren aus der Evangelisch-reformierten Kirche können leichter in die Evangelisch-altreformierte Kirche wechseln. Die Gesamtsynode verabschiedete einen Beschluss, dass die Zuweisung in eine altreformierte Gemeinde an die Verbesserung der Kooperation zwischen beiden Kirchen koppelt. Einzelfälle müssen nach wie vor durch das Moderamen für die Dauer von sechs Jahren genehmigt werden. In allen Fällen fordert der Beschluss, dass zwischen allen Beteiligten eine Vereinbarung über den Weg der Kooperation geschlossen werden muss.

Kirchenpräsident Martin Heimbucher begründete die Beschlussvorlage mit zwei konkreten Fällen des Stellenwechsels zwischen den Kirchen, einer davon sei bereits vollzogen. Der Synodale Fritz Baarlink von der Altreformierten Kirche regte für sein Kirche an, über die Wechselmöglichkeiten in die ander Richtung nachzudenken.


Synode verabschiedet 42,6 Millionen-Haushalt

Finanzplan sichert Handlungsfähigkeit für die Zukunft

Die Gesamtsynode hat am Freitagvormittag den Haushalt für das Jahr 2016 mit einem Volumen von 42,6 Millionen Euro einstimmig beschlossen. Er liegt damit rund vier Millionen über dem Haushalt des laufenden Jahres 2015. Vizepräsident Helge Johr bezeichnete den Finanzplan als verantwortungsvoll. Er sei dem Grundsatz verpflichtet, künftige Generationen nicht zu belasten.

Wesentliches Gestaltungsmerkmal des Haushalts sei, kündigte Johr an, Vorsorge für zukünftig anfallende Kosten zu tragen. Er nannte besonders die Altersversorgung der Pastorinnen und Pastoren.  Bis 2030 träten 90 Personen in den Ruhestand. Um ihre Pensionsleistungen begleichen zu können, wolle die Kirche ab dem kommenden Jahr jeweils 4 Millionen Euro in eine Rücklage stellen.

Um zukünftige Herausforderungen etwa in der Flüchtlingsarbeit, bei den Kindertagesstätten oder der  Kirchenmusik begegnen zu können, werde die Evangelisch-reformierte Kirche jeweils  500.000 Euro in eine Rücklage für die Diakonie und eine für Kirchengemeinden stellen. Es müsse das Prinzip gelten, so Johr, dass neue Aufgaben zuerst finanziert sein müssten. „Dies sichert uns Handlungsfähigkeit.“

Dies alles sei möglich, da die augenblickliche Finanzlage außerordentlich zufriedenstellen sei. Seit 2000 seien die Einnahmen aus der Kirchensteuer um sechs Millionen Euro gestiegen. Johr wies jedoch darauf hin, dass die Steigerung der Kirchensteuer durch allgemeine Kostensteigerungen aufgefressen worden sei. „Kaufkraftbereinigt haben wir in den letzten 20 Jahren einen Rückgang unserer finanziellen Leistungsfähigkeit um mehr als 10 Prozent hinnehmen müssen.“

Johr warnte vor den demografischen Herausforderungen. Derzeit trügen die 45- bis 60-Jährigen bei der Kirchensteuer den Hauptanteil. Mit deren Eintritt ins Rentenalter entfalle die Kirchensteuerpflicht. Die jüngeren Menschen sind deutlich weniger und zudem seltener Kirchenmitglieder. Dies alles habe eine solide Finanzplanung zu berücksichtigen. Zudem habe die Evangelisch-reformierte Kirche in den vergangenen Jahren einen wachsenden Mitgliederverlust zu verkraften. So seien in den Jahren 2014 mehr als 1400 Menschen aus der Kirche ausgetreten, 2013 lag diese Zahl noch bei 887.

Weitere finanzielle Schwerpunkte setzte der Haushalt bei der Unterstützung der Johannes a Lasco Bibliothek und des Kloster Frenswegen.  Der Zuschuss für die Emder Bibliothek werde um 100.000 Euro erhöht, das Kloster erhalte 50.000 Euro mehr. Für den angestoßenen Zukunftsprozess stehen 100.000 Euro zur Verfügung, für das Reformationsjubiläum 115.000 Euro. Die Weltgemeinschaft Reformierter Kirche erhält für ihre Generalversammlung im Jahr 2017 in Leipzig 150.000 Euro.


Synode verabschiedet Erklärung zum Reformationsjubiläum

Zum Abschluss der Gesamtsynode betonen die Synodalen in einer gemeinsamen Erklärung zum Reformationsjubiläum 2017 die Reformation als ein herausragendes historisches Ereignis mit Wirkung bis in die Gegenwart. In der Erklärung unter der Überschrift "ungeniert reformiert" stellen sie klar, dass sich Erinnern nicht auf die Person Martin Luthers und auf den Ort Wittenberg beschränken dürfen. "Die reformierte Ausprägung der Reformation zeigt sich bereits seit ihren Ursprüngen als eine gesamteuropäische Bewegung", heißt es im Wortlaut.

Erinnerung an das Reformationsjubiläum vor 500 Jahren bedeute aber auch, die historischen Aussagen aus dem Blickwinkel der heutigen Zeit zu betrachten. "Manche theologischen Erkenntnisse, die zu Zeiten der Reformation als befreiend erfahren wurden, klingen heute für viele Menschen kaum noch nachvollziehbar."Diese Einsicht stelle die Kirche und die Gemeinden vor neue Herausforderungen.

Wortlaut der Erklärung